“Brawl Stars”: Junge (7) verspielt 2.000 Euro in “Gratis”-App - Verbraucherschützer warnen Eltern!
- April 2021 - 10:44 Uhr
Achtung, Kostenfalle in Gratis-Apps
Immer wieder melden Verbraucherzentralen Fälle, in denen Kinder ohne das Wissen der Eltern hohe Summen beim Online-Gaming verzockt haben. Aktuell berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg von einem Siebenjährigen, der beim App-Spiel “Brawl Stars” 2.000 Euro auf den Kopf gehauen hat. Eltern können das Geld in vielen Fällen zurückfordern. Wir erklären, wie das geht und was genau es mit den In-App-Käufen auf sich hat.
Böses Erwachen kommt mit der Kreditkartenabrechnung
Im kostenlosen Echtzeit-Strategiespiel “Brawl Stars” von “Supercell” erspielt man in kurzen Sequenzen Belohnungen wie Marken oder Münzen und Juwelen, mit denen sogenannte Lootboxen freigeschaltet werden können. In denen befinden sich dann mit Glück Brawler (Spielfiguren mit unterschiedlichen Fähigkeiten). Extrem verlockend, denn nur wer genug Trophäen, Marken und Juwelen erspielt, kann gute Brawler ergattern und in der Liga – und dem Ansehen der anderen Gamer – aufsteigen. Dieser zeitaufwendige Prozess lässt sich aber beschleunigen und zwar mit echtem Geld. Pay to win, heißt das Prinzip. Der Erfolg lässt sich kaufen und die Spielemacher verdienen ordentlich mit diesem Geschäftsmodell, das häufig bei kostenlosen Apps angewendet wird.
Nicht selten kommt das böse Erwachen mit der Kreditkartenabrechnung. So auch im Falle des Siebenjährigen, über den die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtete. “Ihr Sohn hatte sich Vorteile für das Erreichen des nächsten Levels beim Online-Spiel “Brawl Stars” erkauft”, heißt es in einer Pressemitteilung. Zwar hätten die Eltern Einschränkungen bei den Spieleinstellungen vorgenommen, doch “dass im Account die Kreditkarte für In-App-Käufe hinterlegt war, war ihnen nicht bewusst gewesen”.
Müssen die Eltern für die entstandenen Kosten aufkommen?
2.000 Euro! Für die meisten Menschen eine Stange Geld. Doch haften Eltern hier für ihre Kinder und müssen tatsächlich blechen? Nicht immer, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda, Rechtsexpertin der VZB: “Wenn Kinder und Jugendliche auf eigene Faust Einkäufe tätigen, die über das ihnen zur Verfügung stehende Taschengeld hinausgehen, dann sind diese Verträge erst mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten wirksam”, wird sie in der Meldung zitiert. “Aber nicht in jedem Fall ist eine Rückerstattung möglich. Wenn Eltern zum Beispiel die In-App-Käufe des Nachwuchses über längere Zeit dulden und nicht schnell auf die Abbuchungen reagieren, ist es schwierig, das Geld zurückzuholen.” Im vorliegenden Fall hatten sich die Eltern schnell an die VZB gewandt und konnten nach einer telefonischen Beratung die gesamte Summe erfolgreich zurückfordern.
Doch nicht immer gehen Fälle so glimpflich aus. Verbraucherschützer raten deshalb zur Vorsorge und geben Tipps.
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Gratis-Spiele als Kostenfalle Elfjähriger kaufte via Handy für 2500 Euro ein
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Bub aus Oberkärnten hat über 100 Mal bei Gratis-Handyspiel Extras gekauft und dadurch hohe Rechnung verursacht. Längst kein Einzelfall mehr. Was Eltern dagegen tun sollten.
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Immer mehr Kinder vertreiben sich die Zeit mit Spielen auf dem Handy © Weichselbraun
Gratis-Handyspiele wie Brawl-Stars sind bei Kindern beliebt. Spannend wird es aber erst durch die angebotenen Extras, wie etwa das Sammeln von Juwelen. Gerade diese sind für eine Oberkärntner Familie zur teuren Kostenfalle geworden: Ihr elfjähriger Sohn hat am Handy innerhalb eines Monats beim kostenlos heruntergeladenen Spiel über 100 sogenannte In-App-Käufe getätigt. Die Eltern fielen aus allen Wolken, als sie ihre Kreditkartenabrechnung sahen. Google Play verrechnete insgesamt 2584 Euro. Die Kreditkartendaten waren in diesem Fall im Google Play-Konto hinterlegt gewesen.
Nach einer erfolglosen Intervention bei Google, wandten sich die Eltern an die Arbeiterkammer. „Wir konnten nachweisen, dass die Käufe ohne das Wissen und ohne Genehmigung des Erziehungsberechtigten durchgeführt wurden“, sagt Stephan Achernig, Leiter des Konsumentenschutzes in der Arbeiterkammer Kärnten. Das Geschäft sei deshalb nicht rechtsgültig zustande gekommen. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Die Rechnung musste nicht bezahlt werden.
Stephan Achernig, Leiter des Konsumentenschutzes in der Arbeiterkammer Kärnten © AK/Jost&Bayer/KK
So kann man sich schützen Über die Einstellungen können je nach Betriebssystem am Handy oder Tablet Hürden für In-App-Käufe errichtet werden: Bei Android-Geräten kann man festlegen, dass eine „Authentifizierung für Käufe erforderlich“ ist. Das bedeutet, dass man dann für den Kauf etwa ein Passwort braucht. Bei Apple-Geräten kann man über die Bildschirmzeit (muss aktiviert sein)„Beschränkungen“ festlegen und da „Käufe im iTunes & App Store“ regeln.
Fälle häufen sich
Mittlerweile häufen sich bei der Arbeiterkammer Fälle wie diese. Viele Eltern geben ihren Kindern ihre oder sogar eigene Handys oder Tablets für Online-Spiele und denken nicht daran, dass In-App-Käufe bei den Einstellungen (noch) nicht ausgeschlossen sind. „Zuerst sind es tatsächlich Gratis-Spiele“, sagt Achernig. Doch bereits im Anfangsstadium entwickelt sich beim Spieler ein gewisses Suchtpotenzial. „Damit es spannender wird, um schneller weiterzukommen und besser zu werden, muss man zahlen“, sagt Achernig. Dass z. B. das Sammeln von Juwelen etwas kostet, ahnen Kinder nicht. „Ich habe gar nichts gemacht“, sagen diese dann. Achernig rät Eltern auf Endgeräten „Sicherheitsmechanismen für In-App-Käufe einzuschalten.“ Vorsicht sei auch bei Gutscheinkarten geboten. Achernig: „Ist das Guthaben weg, kann es schnell teuer werden. Das wird oft vergessen.“
Laut Suchtexperten wird immer häufiger bereits bei Kindern teils exzessives Online-Spielen festgestellt.
Kleine Kinderzeitung Für Kinder erklärt: Achtung, Handyspiele können teuer werden
Brawl Stars für Kinder geeignet? Das steckt hinter dem Spiel
2018 kam Brawl Stars auf den Markt und ist noch immer in den Charts unter den beliebtesten Spiele Apps zu finden. Spieler treten alleine oder im Team gegen Gegner an. Ziel ist es, als Letzter übrig zu bleiben. Das lieben Kinder an dem Spiel: